Allgemeine Voraussetzung für eine Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Mitarbeit bei der SchBB ist die Mitgliedschaft im Verein sowie das vollendete 16. Altersjahr. Interessenten wird die Gelegenheit geboten, während einiger Tage die SchBB unverbindlich kennenzulernen.
Geeignete Junioren können bis zum ordentlichen Eintritt in den Verein als Nichtmitglieder mit Bewilligung des Vereinsvorstandes als Hilfskräfte eingesetzt werden. Vorausgesetzt wird die schriftliche Einwilligung der Eltern oder der Inhaber der elterlichen Gewalt (Hinweis auf Versicherungsproblem).
Es besteht die Möglichkeit, Aussenstehende als Hilfskräfte einzusetzen. Im Fahrdienst ist der Lokführer dafür verantwortlich.
Das Fahrpersonal ist verpflichtet am Unterhalt und bei Revisionen tatkräftig mitzuarbeiten.